Mit dem Ende des Jahres 2024 beginnt am Samstag, den 28. Dezember 2024, der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“) an die Öffentlichkeit. Dieses traditionelle Vergnügen wird als unverzichtbarer Bestandteil der Silvesterfeierlichkeiten angesehen, kann jedoch bei unsachgemäßer Verwendung erhebliche Gefahren mit sich bringen. Der Niedersächsische Sozialminister Dr. Andreas Philippi betonte die Bedeutung des verantwortungsvollen Umgangs mit Feuerwerkskörpern und erinnerte daran, ausschließlich zugelassene Produkte zu verwenden.
Warnungen von Minister Philippi:
„Legales Feuerwerk sind Produkte, die mit einer Registrierungsnummer und einer CE-Kennzeichnung einer Prüfstelle versehen sind. Der Einsatz nicht zugelassener Feuerwerkskörper ist nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Ihre Umgebung gefährlich und kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.“
Kategorien von Feuerwerkskörpern
- Kategorie F1: Kleinstfeuerwerk (z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen).
- Kategorie F2: Feuerwerkskörper für den Außenbereich (z. B. Raketen, Böller). Diese Produkte dürfen nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden und müssen eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache enthalten.
- Kategorie F3 und F4: Für den professionellen Einsatz vorgesehen. Diese Produkte sind für Laien nicht zugänglich und dürfen nur von Personen mit behördlicher Genehmigung verwendet werden.
Einschränkungen bei der Nutzung
Minister Philippi wies darauf hin, dass beim Einsatz von Feuerwerkskörpern die gesetzlichen Vorgaben strikt einzuhalten sind:
- Feuerwerk ist in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie Kirchen verboten.
- In der Nähe historischer Gebäude oder feuerempfindlicher Bauten (z. B. Fachwerkhäuser, Altstadtbereiche) darf kein Feuerwerk abgebrannt werden.
- Lokale Behörden können aufgrund von Brandgefahr in bestimmten Gebieten Feuerwerk verbieten. Bürgerinnen und Bürger sollten sich über die Regelungen in ihrer Region informieren.
Sicherheitsregeln für den Umgang mit Feuerwerkskörpern
- Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden.
- Halten Sie beim Anzünden mindestens eine Armlänge Abstand und entfernen Sie sich sofort nach dem Zünden.
- Lassen Sie bei Höhenfeuerwerk eine Sicherheitsdistanz von mindestens 200 Metern, abhängig von Windrichtung und -stärke.
- Stellen Sie Raketen in eine stabile Flasche, um ein Umkippen zu verhindern.
- Werfen Sie keine Feuerwerkskörper von Balkonen oder Fenstern. Zielen Sie niemals auf Menschen oder Tiere.
- Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals erneut anzünden. Löschen Sie sie mit Wasser und entsorgen Sie sie sicher.
- Kindern, Jugendlichen oder alkoholisierten Personen darf die Nutzung von Feuerwerkskörpern nicht gestattet werden.
- Rufen Sie im Notfall die 112 und benachrichtigen Sie Feuerwehr oder Rettungsdienst.
Neujahrsbotschaft von Minister Philippi
„Starten Sie freudig und glücklich ins neue Jahr, aber zeigen Sie auch Respekt vor anderen. Gemeinsam können wir ein sicheres und fröhliches Silvester feiern.“
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